Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei begründeter Diagnose und Indikationen für eine Psychotherapie folgt die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Im Regelfall wird dieser Antrag bewilligt. 

Privat Versicherte 

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist meist ebenso problemlos möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). 

Selbstzahler 

Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).