Praxis für Pathologie
Dr. med. Ute Seifert

Histologische und zytologische Untersuchungen

Praxis für Pathologie in Wilhelmshagen

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Klassifizierung nach der Münchner Nomenklatur II

Münchner Nomenklatur II

Befund

Empfehlung

Pap I Normales Zellbild, keine veränderten Zellen nachweisbar Routine-Kontrolle
Pap II Anormale und entzündliche Zellen, aber keine schwerwiegend veränderten Zellen nachweisbar In der Regel Kontrolle im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorge, bei ausgeprägten Veränderungen ggf. Entzündungsbehandlung oder hormonelle Behandlung mit anschließender Kontrolluntersuchung
Pap IIw (auch als Pap IIk bezeichnet, "w" steht für Wiederholen des Abstrichs, "k" für Kontrolle) Nicht beurteilbare Abstriche oder Abstriche mit Zellveränderungen, die nicht eindeutig als abnorm, aber auch nicht eindeutig als normal eingestuft werden können Erneuter Abstrich empfohlen
Pap III Unklarer Befund: schwere entzündliche Veränderungen oder degenerative Veränderungen, die eine definitive Einstufung als gut- oder bösartig nicht zulassen; auffällige Drusenzellen, die ein Karzinom nicht sicher ausschließen lassen Entsprechend des klinischen Befundes kurzfristige zytologische Kontrolle oder histologische Abklärung
Pap IIId Zellveränderungen (Dysplasien) leichten bis mäßigen Grades nachweisbar (CIN I bis II), keine Krebszellen, aber Entwicklung von Carcinoma in situ möglich Innerhalb von drei Monaten erneuter Abstrich und Kolposkopie
Pap IVa Hochgradig veränderte Zellen, Dysplasie oder schwere Dysplasie Erneuter Abstrich, Kolposkopie und histologische Klärung
Pap IVb Zellveränderungen entsprechend einer schweren Dysplasie oder eines Carcinoma in situ, invasives Karzinom nicht auszuschließen Erneuter Abstrich, Kolposkopie und histologische Klärung
Pap V Veränderte Zellen entsprechend eines invasiven Zervixkarzinoms oder eines anderen invasiven Tumors Histologische Abklärung

Qualität des Abstrichs


  • 1) ausreichend
  • 2) bedingt ausreichend
  • 3) nicht beurteilbar

  • Ursachen beschränkter oder mangelnder Beurteilbarkeit:
  • - zu wenig Zellmaterial
  • - unzureichende Fixierung
  • - schwere degenerative Zellveränderungen
  • - starke Entzündung
  • - stark blutiger Abstrich
  • - starke Zellüberlagerung
  • - keine endozervikalen Zellen

  • Proliferationsgrad:

    Der Proliferationsgrad nach A. Schmitt gibt mittels eines Zahlenwertes von 1 bis 4 oder einer Kombination dieser Werte Auskunft über die Beschaffenheit Zervixschleimhaut und implizit über den Hormonhaushalt der Patientin. Der Grad 1 beschreibt ein von Basalzellen bestimmtes Zellbild, Grad 2 beschreibt ein Zellbild, das von Zellen der parabasalen Schicht dominiert wird, bei Grad 3 herrschen Zellen der Intermediärschicht vor, Ausstriche, die nur Superfizialzellen enthalten, werden Grad 4 zugeordnet. Bei gemischten Zellbildern werden mehrere Zahlen kombiniert. Bei Patientinnen jenseits der Menopause ist ein niedriger Wert normal, bei erwachsenen jungen Frauen mit gutem Östrogenspiegel werden hohe Werte festgestellt.

    Proliferationsgrad

    Befund

    4 Ausschließlich Superfizialzellen, vorwiegend eosinophil gefärbt
    4-3 Vorwiegend Superfizialzellen, vereinzelt große Intermediärzellen
    3-4 Vorwiegend große Intermediärzellen, vereinzelt Superfizialzellen
    3 Ausschließlich große Intermediärzellen
    3-2 Vorwiegend große Intermediärzellen, vereinzelt kleine Intermediärzellen
    2-3 Vorwiegend kleine Intermediärzellen, vereinzelt große Intermediärzellen
    2 Ausschließlich kleine Intermediärzellen
    2-1 Vorwiegend kleine Intermediärzellen, vereinzelt Parabasalzellen
    1-2 Vorwiegend Parabasalzellen, vereinzelt kleine Intermediärzellen
    1 Ausschließlich Parabasalzellen

    Mikroorganismen:

  • - Döderleinflora mit oder ohne Zytolyse
  • - bakterielle Mischflora
  • - Kokkenflora/Gardnerella
  • - Pilze/Mykose
  • - Trichomonaden
  • - sonstige