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Klassifizierung nach der Münchner Nomenklatur II |
Münchner Nomenklatur II |
Befund |
Empfehlung |
| Pap I |
Normales Zellbild, keine veränderten Zellen nachweisbar |
Routine-Kontrolle |
| Pap II |
Anormale und entzündliche Zellen, aber keine schwerwiegend veränderten Zellen nachweisbar |
In der Regel Kontrolle im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorge, bei ausgeprägten Veränderungen
ggf. Entzündungsbehandlung oder hormonelle Behandlung mit anschließender Kontrolluntersuchung |
| Pap IIw (auch als Pap IIk bezeichnet, "w" steht für Wiederholen des Abstrichs, "k" für Kontrolle) |
Nicht beurteilbare Abstriche oder Abstriche mit Zellveränderungen, die nicht eindeutig als abnorm,
aber auch nicht eindeutig als normal eingestuft werden können |
Erneuter Abstrich empfohlen |
| Pap III |
Unklarer Befund: schwere entzündliche Veränderungen oder degenerative Veränderungen,
die eine definitive Einstufung als gut- oder bösartig nicht zulassen; auffällige Drusenzellen, die ein
Karzinom nicht sicher ausschließen lassen |
Entsprechend des klinischen Befundes kurzfristige zytologische Kontrolle oder histologische Abklärung |
| Pap IIId |
Zellveränderungen (Dysplasien) leichten bis mäßigen Grades nachweisbar (CIN I bis II), keine Krebszellen,
aber Entwicklung von Carcinoma in situ möglich |
Innerhalb von drei Monaten erneuter Abstrich und Kolposkopie |
| Pap IVa |
Hochgradig veränderte Zellen, Dysplasie oder schwere Dysplasie |
Erneuter Abstrich, Kolposkopie und histologische Klärung |
| Pap IVb |
Zellveränderungen entsprechend einer schweren Dysplasie oder eines Carcinoma in situ, invasives
Karzinom nicht auszuschließen |
Erneuter Abstrich, Kolposkopie und histologische Klärung |
| Pap V |
Veränderte Zellen entsprechend eines invasiven Zervixkarzinoms oder eines anderen invasiven Tumors |
Histologische Abklärung |
Qualität des Abstrichs
1) ausreichend
2) bedingt ausreichend
3) nicht beurteilbar
Ursachen beschränkter oder mangelnder Beurteilbarkeit:
- zu wenig Zellmaterial
- unzureichende Fixierung
- schwere degenerative Zellveränderungen
- starke Entzündung
- stark blutiger Abstrich
- starke Zellüberlagerung
- keine endozervikalen Zellen
Proliferationsgrad:
Der Proliferationsgrad nach A. Schmitt gibt mittels eines Zahlenwertes von 1 bis 4 oder einer Kombination dieser Werte Auskunft über die
Beschaffenheit Zervixschleimhaut und implizit über den Hormonhaushalt der Patientin. Der Grad 1 beschreibt ein von Basalzellen bestimmtes
Zellbild, Grad 2 beschreibt ein Zellbild, das von Zellen der parabasalen Schicht dominiert wird, bei Grad 3 herrschen Zellen der Intermediärschicht
vor, Ausstriche, die nur Superfizialzellen enthalten, werden Grad 4 zugeordnet. Bei gemischten Zellbildern werden mehrere Zahlen kombiniert.
Bei Patientinnen jenseits der Menopause ist ein niedriger Wert normal, bei erwachsenen jungen Frauen mit gutem Östrogenspiegel werden hohe
Werte festgestellt.
Proliferationsgrad |
Befund |
| 4 |
Ausschließlich Superfizialzellen, vorwiegend eosinophil gefärbt |
| 4-3 |
Vorwiegend Superfizialzellen, vereinzelt große Intermediärzellen |
| 3-4 |
Vorwiegend große Intermediärzellen, vereinzelt Superfizialzellen |
| 3 |
Ausschließlich große Intermediärzellen |
| 3-2 |
Vorwiegend große Intermediärzellen, vereinzelt kleine Intermediärzellen |
| 2-3 |
Vorwiegend kleine Intermediärzellen, vereinzelt große Intermediärzellen |
| 2 |
Ausschließlich kleine Intermediärzellen |
| 2-1 |
Vorwiegend kleine Intermediärzellen, vereinzelt Parabasalzellen |
| 1-2 |
Vorwiegend Parabasalzellen, vereinzelt kleine Intermediärzellen |
| 1 |
Ausschließlich Parabasalzellen |
Mikroorganismen:
- Döderleinflora mit oder ohne Zytolyse
- bakterielle Mischflora
- Kokkenflora/Gardnerella
- Pilze/Mykose
- Trichomonaden
- sonstige